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(c) 2000-2004 michael dresen |
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Die Rechtsprechung zur Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) hat - anders
als etwa in Straf- und Bußgeldsachen
- in Zivilsachen über die Jahre recht konkrete Kriterien entwickelt, welche Gebührensätze jeder Anwalt für bestimmte Tätigkeiten abzurechnen hat; so erhält der Anwalt in Zehnteln bemessene Bruchteile der
vollen gesetzlichen Gebühr
, z.B. 5/1o
Gebühr für Rat oder Auskunft7,5/1o
Gebühr für außergerichtliche Tätigkeiten und 10/1o Gebühr für Tätigkeiten vor den Gerichten.Je nach Verlauf der Sache
können die einzelnen Gebühren auch mehrfach anfallen, manche sind wiederum auf andere anrechenbar; hinzu kommen jeweils eine Auslagenpauschale von bis zu 20,00 EURO sowie die gesetzliche Mehrwertssteuer von
derzeit 16%. |
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Wie Sie sehen, erweisen sich die voraussichtlichen Kosten als genauso individuell
unterschiedlich wie die Fallkonstellationen, für die sie anfallen. Wir werden uns bemühen, Ihnen die Kostenrisiken so zutreffend wie eben möglich vorherzusagen, aber unseren hellseherischen Fähigkeiten sind
auch Grenzen gesetzt - m.a.W. exakt abgerechnet werden kann letztlich immer erst am Ende. |
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Die hier aufrufbare Tabelle
kann Ihnen daher einerseits leider nur, andererseits aber immerhin einen groben Anhaltspunkt liefern, in welchem Kostenbereich sich Ihr Problem ansiedeln läßt. |
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Die voraussichtlichen Gesamtkosten eines vor Gericht streitig
ausgetragenen Zivilprozesses können Sie sich im Kostenrechner
anzeigen lassen, den Herr Kollege
Franz Dimbeck, Richter am OLG München, freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat.
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