Angaben und Hinweise für Verbraucher gemäß § 6 Teledienstegesetz - TDG - vom 14.12.2001

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Nur für Rechtsstreitigkeiten vor Gericht!

Geben Sie bitte in das Feld "Streitwert" den Betrag ein, um den prozessiert wird.  (Markieren Sie das Feld "-10%" nur, wenn Sie die Gebühren für die neuen Bundesländer berechnen wollen.)

Wenn Sie und/oder Ihr Gegner durch Anwälte vertreten werden, markieren Sie wahlweise das Feld  "Kläger hat Anwalt" und/oder   auch zusätzlich "Beklagter hat Anwalt".

Das Feld "Berufung" markieren Sie bitte, wenn die Kosten der II. Instanz berechnet werden sollen.

Falls eventuell eine Beweisaufnahme erforderlich wird, markieren Sie auch das Feld  "mit Beweisaufnahme"; tragen Sie dann die geschätzten Kosten für  Fahrtkosten und Verdienstausfall der Zeugen  sowie  die geschätzten Kosten für ggf erforderliche Sachverständigen- gutachten ein.

Wenn Sie sich noch die früher bis  31.12.2001 geltenden Gebühren anzeigen lassen wollen, entfernen Sie bitte das Häkchen im  Feld "ab 1.1.2002 (Euro)".  Sämtliche  Beträge  werden dann noch in DM ausgewiesen.

                                                  Tabelle

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