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(c) 2000-2004 michael dresen |
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Wenn Sie und/oder Ihr Gegner durch Anwälte vertreten werden, markieren Sie wahlweise das
Feld "Kläger hat Anwalt" und/oder auch zusätzlich "Beklagter hat Anwalt". |
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Das Feld "Berufung" markieren Sie bitte, wenn die Kosten der II. Instanz
berechnet werden sollen. |
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Falls eventuell eine Beweisaufnahme erforderlich wird, markieren Sie auch
das Feld "mit Beweisaufnahme"; tragen Sie dann die geschätzten Kosten für Fahrtkosten und Verdienstausfall der Zeugen sowie die geschätzten Kosten für ggf
erforderliche Sachverständigen- gutachten ein. |
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