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Die Erstberatungsgebühr
beginnt schon bei 10,00 EURO und ist vom Gesetzgeber auf maximal 180,00 EURO netto begrenzt worden, was mit allen Nebenkosten und Steuern einen Bruttobetrag von insgesamt allerhöchstens 232,00 EURO ausmacht, je nach Streitwert aber meistens deutlich weniger.
Denn tatsächlich sind nämlich die in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte, und zwar alle, gesetzlich verpflichtet, ihre Ge- bühren für Fälle, die bis zum 30.06.2004 begonnen wurden, nach den Regeln der
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
zu berechnen.Dabei handelt es sich um eine streitwertabhängige Gebühren- tabelle, d.h. die
Höhe der Gebühren richtet sich nicht unbedingt nach dem Arbeitsaufwand des Rechtsanwaltes, sondern vielmehr danach, welches höchstpersönliche Interesse Sie selbst an der Klärung Ihres Problemes haben.
Manchmal mag dies auf den ersten Blick ungerecht sein, meistens ist es das
nicht:
Denn, wenn Sie einmal bedenken, daß Ihr Anwalt Ihnen durch Verhandlungsgeschick oder kluge Vorgehensweise mit wenig Aufwand eine schnelle Lösung herbeigeführt hat, sind Ihnen da- mit zugleich weit höhere
Gerichtskosten, Prozeßrisiken, Zeit, Geld und Nerven erspart worden. |